Die Tourist Inforamtion Zeltingen-Rachtig als
Buchungszentrale
erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der
aufgeführten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des §
651a ff BGB.
Es gelten die Gastaufnahmebedingungen.
Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Gastaufnahme- und
Beherbergungsvertrag folgende Regelungen (Auszug Gastaufnahmevertrag):
- Der Vertrag
ist abgeschlossen, so bald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb
angenommen ist.
- Der Hotelier/Gastwirt/Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer
zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat
er dem Gast Schadenersatz zu leisten.
-
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis
für die Vertragsdauer zu entrichten.
Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei
Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen sowie
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen
(FeWo) 10 %, bei Übernachtungen/Frühstück 20 % des Übernachtungspreises,
bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionpreises.
- Der Gastwirt
ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Die o. a. Erläuterungen gelten
analog für alle Betriebsarten.
- Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Quelle: Deutscher Hotel- und
Gaststättenverband in Bonn und Hotelverband, Berlin.
Beachten Sie bitte auch, dass die Anreise bis 18 Uhr erfolgen muss,
ansonsten kann der Gastgeber die Zimmer anderweitig belegen. Planen Sie später
anzureisen, informieren Sie bitte Ihren Gastgeber.
Wir empfehlen Ihnen ggfs. den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link https://www.bernkastel.de/gastgeber/.