Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Die Tourist Inforamtion Zeltingen-Rachtig als Buchungszentrale erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der aufgeführten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a ff BGB.

Es gelten die Gastaufnahmebedingungen.  
Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet der Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrag folgende Regelungen (Auszug Gastaufnahmevertrag):
· Der Vertrag ist abgeschlossen, so bald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.
· Der Hotelier/Gastwirt/Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadenersatz zu leisten.
· Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (FeWo) 10 %, bei Übernachtungen/Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionpreises.
· Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Die o. a. Erläuterungen gelten analog für alle Betriebsarten.
· Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband in Bonn und Hotelverband, Berlin.

Beachten Sie bitte auch, dass die Anreise bis 18 Uhr erfolgen muss, ansonsten kann der Gastgeber die Zimmer anderweitig belegen. Planen Sie später anzureisen, informieren Sie bitte Ihren Gastgeber.  
Wir empfehlen Ihnen ggfs. den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link  https://www.bernkastel.de/gastgeber/.